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Energieausweis

Etwa 42 % des Primärenergiebedarfs wird in Deutschland für Wohnraumheizung und Warmwasserbereitung verbraucht. Daraus resultiert ein erheblicher Anteil der klimaschädlichen Co²-Belastung! Durch den Beschluss der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) und der damit verbundenen Einführung des Energie-Ausweises, versucht der Staat, den Anteil der Co²-Belastung zu verringern.

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für alle bis 1965 fertig gestellten Wohngebäude bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Ab dem 1. Januar 2009 für alle übrigen Wohngebäude. Für Neubauten ist die Ausstellung von einem Energiebedarfsausweis schon seit Einführung EnEV Pflicht.

Der Energieausweis ist die Diagnose, wie es um Ihre Immobilie bestellt ist. Sie erhalten wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzung und Sanierung des Gebäudes. Der Energieausweis zeigt Einsparpotenziale auf und weist eindeutig die Energieeffizienz von Gebäuden nach. Der Verbrauch an Energie wird somit zum entscheidenden Miet- bzw. Kaufkriterium für eine Immobilie. Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden vorzulegen und ist als Bestandteil des Miet- oder Kaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben.

 

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Energieausweis

Quelle: dena

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